Ankauf FAQ - Autoankauf, Transporterankauf, LKW-Ankauf...wie es üblicherweise funktioniert


Wir haben Ihnen hier nochmal alles Informative zusammengestellt.

Ankauf - Wie funktionierts

Autoankauf oder Gebrauchtwagenankauf sowie der Ankauf von Unfallfahrzeugen ist wie in anderen Bereichen auch, eines der leichteren Kunststückchen...meinen wir.

Wir sind jederzeit für Sie erreichbar, auch an Sonn- und Feiertagen, ebenso ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten. D. h. Sie können uns Ihr Fahrzeug jederzeit anbieten. Wir vereinbaren dann einen Termin, besichtigen Ihr Fahrzeug und entscheiden, ob sich die Preisvorstellung realisieren lässt.

Voraussetzung ist lediglich, dass das Fahrzeug nicht mit Rechten Dritter belastet ist und Sie der alleinige Eigentümer sind. Ausserdem sollten Fahrzeugbrief sowie Fahrzeugschein vorgehalten werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Fahrzeug nur mit einem Fahrzeugbrief ankaufen können. Es sei denn, der Fahrzeugbrief wurde verloren und ist bereits aufgeboten (Zulassungsstelle, gebührenpflichtig).

Fair und transparent

Fair und transparent ist unser Motto, wenn wir Fahrzeuge ankaufen. Wir bezahlen vor Ort in bar und Sie erhalten einen Kaufvertrag ohne Haken und Ösen, damit der Ankauf für Sie keine Odyssee wird. Wir halten im Kaufvertrag auch den genauen Übergabezeitpunkt fest, somit sind Sie aus der Haftung und können ruhig schlafen. 
Ein wichtiger Punkt, der auch eine Ausnahme kennt. Bitte haben Sie Verständnis, wenn der Betrag höher ausfällt, dass wir lediglich eine Anzahlung zur Sicherung des Geschäftes leisten und den Rest per Überweisung oder in einer Bank tätigen. Der Fahrzeugbrief bleibt natürlich bis zur vollständigen Bezahlung bei Ihnen. 
Zu Ihrer und unserer Sicherheit.



Service und Fairness - Lieferung Bordsteinkante

Unser Angebot an Sie. Falls Sie uns ihr Fahrzeug liefern möchten, erhalten Sie von uns die Auslagen (Benzinkosten, Rückreise mit der Bahn etc.) bis zu einer Höhe von EUR 180,- erstattet.



Wir benötigen jedoch von Ihnen auch noch ein paar Dinge.

Hier eine kleine Auflistung:

- Kraftfahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Kraftfahrzeugschein (falls abgemeldet, entwertet) / Zulassungsbescheinigung Teil I
- TÜV und AU Bescheinigung
- Serviceheft (falls vorhanden)
- Rechnungskopien (falls vorhanden) für AT-Motor oder Getriebe
- Rechnungskopien (falls vorhanden) für Unfallreparaturen und Wartungsarbeiten
- Fahrzeugschlüssel
- Radiocode u. ä.

Abmeldung

Falls das Fahrzeug noch angemeldet ist, übernehmen wir die Abmeldung für Sie. Die Abmeldung des Fahrzeuges wird innerhalb der gesetzlichen Frist von 7 Werktagen durchgeführt. Wir sind jedoch bemüht, dies innerhalb von 3 Werktagen zu erledigen.
Nach erfolgter Abmeldung erhalten Sie, wenn gewünscht, eine Kopie der Abmeldebescheinigung/Zulassungsbestätigung Teil II. Diese können Sie ihrer Versicherung vorlegen, damit die Stornierung erfolgen kann. Mittlerweile ist es jedoch üblich, dass die Informationen direkt über die Zulassungsstelle an das Finanzamt und die Versicherung weitergegeben werden. Alles Folgende geht von alleine, die Behörden und Versicherung werden ggf. die Beiträge ausgleichen.

Zusammengefasst

Das ganze nochmal im Überblick:

- Ankauf vor Ort, auch ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten sowie an Sonn- und
                           Feiertagen - bayernweit.

- Barankauf, Sie erhalten für Ihr Fahrzeug Bargeld mit o. g. Einschränkung.

- Abmeldung der Fahrzeuge durch uns, falls noch nicht geschehen.

- Erstattung der Benzinkosten und einer Rückfahrt (Bahn etc.) falls Sie uns ihr Fahrzeug
                   selbst bringen möchten - bis zu einer Höhe von EUR 180,-.

Haben wir was vergessen?

Falls wir etwas vergessen haben oder es brennt noch die ein oder andere Frage auf der Zunge, nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir freuen uns, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen!